Wohngemeinschaften (WG) in Österreich
Viele würden gerne ihre Immobilie vermieten. Wohnfrei bietet hierbei nicht nur hillfe den passenden Mieter zu finden, sondern Du als Vermieter findest bei uns auch noch viele Informationen bezüglich:
Mietpreisentwicklung in österreichischen Städten | |
Alles zum Mietvertrag | |
Pflichten eines Vermieters | |
Rechte eines Vermieter |

Mietpreise Städte
Wir haben die 3 Städte Wien, Innsbruck und Graz näher analysiert. Wir haben festgestellt, dass sich die Mietpreisentwicklung für Wohnungen in Innsbruck stark angestiegen ist. Wo es im Jahr 2012 für 11 €/qm ist der Preis mitlerweile bei 15,5 €/qm angekommen. Die stabilste Stadt ist Wien die sich in den letzten 3 Jahren kaum verändert hat und mit 15,3 €/qm knapp unter Innsbruck liegt. In Graz gab es nur wenig Veränderung in den letzten Jahren. Hier liegt der Mietpreis bei durchschnittlichen 11,5 €/qm und ist damit einer der günstigsten Großstadt in Österreich.

Mietvertrag
Der Mietvertrag ist eine mündliche, schriftliche oder stillschweigende Vereinbarung zwischen einem Vermieter und einem Mieter über ein bestimmtes Mietobjekt (Wohnung oder Zimmer) zu einem bestimmten Mietzins. Für den Mieter ist es wichtig zu prüfen, ob der Mietvertrag ein Hauptmietvertrag oder ein Untermietvertrag ist.
Dauer des Vertrages
Es gibt die Möglichkeit über einen befristeten oder unbefristeten Mietvertrag. Der befristetete Mietvertrag beinhaltet ein konkretes Enddatum z.B. 31.12.2017 und endet somit genau an diesem Tag. Der unbefristete Vertrag ist unbefristet und enthält nur eine Mindestdauer, nach dieser Mindestdauer kann der Mietvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, oftmals werden diese nach der Mindestdauer erneuert, um dem Vermieter sowie dem Mieter Sicherheit zu geben.
Der Vermieter hat jederzeit die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen, wenn die Wohnung für den Eigengebrauch genutzt wird.
Wer soll den Mietvertrag unterzeichnen
Bei einem alleinigem Mieter, kann nur dieser Unterschreiben. Dieser Mieter haftet alleine für den Mietzins sowie sonstige Forderungen des Vermieters.
Bei Wohngemeinschaften wo Jugendliche oder Studierende sich eine Wohnung teilen, gibt es die Möglichkeit einen Hauptmieter zu ernennen, dieser schließt mit dem Besitzer der Wohnung einen Mietvertrag ab und vermietet die weiteren Zimmer an seinen weiteren WG- Mitglieder. Im Mietvertrag sollte verankert sein, dass die Wohnung von mehreren Personen genutzt wird.
Hier findest Du ein kostenloses Muster eines Mietvertrages von der Wirtschaftskammer Österreich.
Rechte und Pflichte Vermieter
Ihre Pflichten als Vermieter
Die Wohnung zur Verfügung stellen: Zu dem vereinbarten Termin, der im Mietvertrag festgelegt wurde, muss der Vermieter / Wohnungsbesitzer, dem Mieter die Wohnung zur Verfügung stellen. Mit der Übergabe des Schlüssels der Wohnung hat der Mieter das sogenannte Hausrecht in der Wohnung. | |
Instandhaltung und Reparatur: Der Vermieter muss dafür sorgen, dass die Wohnung dem Zustand entspricht, wie sie beim Abschluss des Vertrages hatte. Schäden müssen vom Vermieter beseitigt werden. | |
Heizung: In der Heizperiode vom 1. Oktober bis zum 30. April muss sichergestellt sein, dass die Heizung funktioniert und die Wohnung auf 20 Grad beheizt werden kann. | |
Aufnahme von Familienmitglieder: Der Vermieter muss dem Mieter gestatten, enge Familienangehörige in der Wohnung aufzunehmen. Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder gehören in den engen Familienkreis. Die Wohnung darf durch die Aufnahme nicht überbelegt sein, was im Mietvertrag genauer geregelt werden kann. | |
Untervermietung: Der Mieter darf die Wohnung weiter Untervermieten, wenn ein berechtigtes Interesse darin besteht - z.B. längerer beruflicher Aufenthalt im Ausland. Der Vermieter hat das Recht, den Namen des Untermieters zu erfahren. |
Ihre Rechte als Vermieter:
Mieterhöhung: Innerhalb gesetzlicher Vorgaben und Fristen kann der Vermieter die Miete erhöhen. Dabei müssen er die Gründe angeben und dem Mieter darlegen. | |
Umlage der Betriebskosten: Alle Kosten für den Betrieb der Wohnung kann der Vermieter auf den Mieter umlegen, dies ist gemäß der gesetzlichen Vorgaben durchzuführen. | |
Missbrauch verbieten: Der Vermieter hat die Möglichkeit den missbräuchlichen Gebrauch von der Wohnung zu untersagen. Z.B. ist es dem Mieter der Wohnung untersagt, die Wohnung gewerblich zu nutzen, wenn dies mit Kundenverkehr oder Lärmbelästigung einhergeht. | |
Zutritt zur Wohnung: In bestimmten Situationen hat der Vermieter das Recht, die Wohnung unter Absprache mit dem Mieter zu begutachten bzw. zu betreten. | |
Kündigung: Der Vermieter kann den Mietvertrag jederzeit kündigen, wenn die Wohnung für den Eigengebrauch genutzt werden muss. Dies geschieht unter engen gesetzlichen Vorgaben und Fristen. Zu dem hat er bei wiederholter und bewiesener Störung des Hausfriedens bzw. bei Zahlungsverzug die Möglichkeit den Mietvertrag fristlos zu kündigen. |